Wolken

Unsere Statuten

Unsere Statuten wurden auf die Generalversammlung vom Frühling 2016 hin überarbeitet. Dabei haben wir uns unter anderem für den neuen Namen «Hindernisfrei Bauen Luzern» entschieden. Die vollständigen Statuten können Sie via Link am Ende der Seite ansehen. Hier das Wichtigste, was wir mit unserem Verein erreichen wollen:

II. Zweck
Art. 2
Zweck des Vereins ist die Förderung und Durchsetzung einer hindernisfreien Bauweise im öffentlichen und im privaten Bereich, welche den Anforderungen von allen Menschen mit Behinderungen in allen Lebenslagen entspricht.

Art. 3
Der Verein nimmt die ihm durch das Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern übertragenen Kompetenzen wahr und erfüllt die ihm durch Leistungsverträge übertragenen Aufgaben in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen innerhalb des Netzwerkes Behindertengerechtes Bauen.

Link zu Statuten Verein Hindernisfrei Bauen Luzern